ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Piercingstudio „Unknown Pleasures Piercing“ durchgeführten Piercings, sowie Schmuckwechsel, unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
2. Sämtliche vertragliche Verpflichtungen mit Bezug auf die Anbringung eines Piercings entstehen immer und ausschließlich zwischen dem/der beauftragten Piercer/in persönlich und dem/der Kunden/in.
3. Piercings werden bei Jugendlichen zwischen Vollendung des 14. und des 17. Lebensjahrs nur vorgenommen, soweit bei Vertragsschluss und Durchführung wenigstens ein/e Elternteil/fürsorgeberechtigte Person zugegen ist. Der Nachweis der Elternschaft bzw. Sorgeberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Ausweisdokumente zu führen. Gleiches gilt für das Alter des/der Kunden/in.
4. Sollte beim Vertragsschluss eine Anzahlung geleistet werden, so dient die Anzahlung sowohl zur Fixierung des vereinbarten Termins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist an den/die Kunden/in nur zurückzuzahlen, wenn entweder:
- eine Terminabsage durch den/die Kunden/in spätestens 48 Stunden vor der Durchführung des vereinbarten Termins erfolgt, oder
- eine spätere Absage des vereinbarten Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der/die Kunde/in nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
- der/die Piercer/in den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er/sie zu vertreten hat.
Die Anzahlung wird zurückerstattet, falls das Piercing aus anatomischen Gründen nicht möglich ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Schmuckaufbereitung begonnen wurde oder bei Nicht-Erscheinen zum Termin. Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis des Piercings verrechnet.
Im Falle einer Terminabsage durch den/die Kunden/in aufgrund von Umständen, die er/sie nicht zu vertreten hat, hat dieser/diese Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der/die Kunde/in keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der/die Kunde/in zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des/der Piercers/in. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den/die Piercer/in wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
5. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der/die Kunde/in sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung des Piercings entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:
- Alkohol- oder Betäubungsmittelieinfluss,
- Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung eines Piercings ausschließen oder wesentlich erschweren,
- Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
- Erkrankungen, welche die Durchführung eines Piercings ausschließen oder wesentlich erschweren,
- Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Mitteln, welche bei der Durchführung eines Piercings verwendet werden müssen, oder gegen Metalle, aus welchen der Piercingschmuck gefertigt ist,
- Ein für den/die Piercer/in unzumutbarer hygienischer Zustand des/der Kunden/in,
- Ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
- Schwangerschaft oder Stillzeit der zu piercenden Person,
- anatomisch bedingte Undurchführbarkeit des gewünschten Piercings,
- Verspätung von 5 Minuten (Nachsorgetermine) oder 15 Minuten (alle anderen Termine).
Dasselbe gilt, wenn der/die Kunde/in sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Der/die Kunde/in hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er/sie dieses oder ist er/sie rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des/der Kunden/in vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den/die Kunden/in aufgrund von Umständen, die er/sie zu vertreten hat.
Falls der Termin gänzlich versäumt wird, behalten wir uns vor den entstandenen Ausfall in Form einer Ausfallgebühr von mindestens 50€ in Rechnung zu stellen oder den Kunden /die Kundin nicht mehr zu bedienen
6. Der/die Kunde/in gewährt dem/der Piercer/in ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser/diese von der erstellten Arbeit anfertigt, sofern diesem in der Einverständniserklärung nicht widersprochen wurde.
7. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung eines Piercings etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den/die Kunden/in wird keine Haftung übernommen. Der/die Kunde/in wird aufgefordert, sich an die ihm/ihr überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit dem Unknown Pleasures Piercingstudio in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – bei das medizinische Fachpersonal aufzusuchen.
8. Die Ansprüche auf von uns ausgestellten Gutscheinen verjähren binnen 36 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. Ein Anspruch auf eine Auszahlung oder eine Verlängerung besteht nicht.
9. Aus hygienischen Gründen kann der Piercingschmuck niemals anprobiert werden. Sobald der Piercingschmuck in den Körper eingesetzt wird, besteht kein Anspruch auf die Rückgabe oder Umtausch mehr. Ein Anspruch auf den Umtausch oder Rückgabe von Piercingschmuck besteht nur, wenn der Schmuck ungetragen ist, sich in der versiegelten Originalverpackung befindet und der/die Kunde/in sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt bzw. Kauf vor Ort bei Vorlage des Kassenbons bei Unknown Pleasures Piercing gemeldet hat.
10. Auf Kundenwunsch kann der Piercingschmuck bei den für das Unknown Pleasures Piercing Studio üblichen Lieferanten bestellt werden. Bei solchen Bestellungen handelt es sich um Sonderanfertigungen, welche gegen Anzahlung in Höhe von 50% des Schmuckpreis erfolgen. Bei Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch besteht kein Widerrufsrecht für die Anzahlung; diese versteht sich als Aufwandsentschädigung für die Anfertigung von Schmuck und kann nicht zurückerstattet werden. Für die Genauigkeit der Schmuckmaße und sonstigen notwendigen Angaben wird der/die Kunde/in vor Ort oder per Email den Auftrag für Schmuckbestellung ausfüllen und unterschreiben müssen.
Die Lieferzeiten betragen je nach Lieferant ca. 1 bis 10 Monate. Genaue Angaben zu den aktuellen Lieferzeiten können beim jeweiligen Lieferanten angefragt werden.
Auf Kundenwunsch kann der bestellte Schmuck versendet werden. Der Versand erfolgt nach vollständiger Bezahlung des bestellten Piercingschmucks. Bestellungen von Piercingschmuck sind binnen 3 Monaten ab dem Ankunftsdatum abzuholen bzw ggf. für den Versand zu beauftragen. Andernfalls verfällt der Leistungsanspruch. Als Ankunftsdatum gilt das Datum der Informierung der/s Kunden/der Kundin darüber, dass die Bestellung bei Unknown Pleasures Piercing eingetroffen ist.
11. Der Piercingschmuck im Sortiment von Unknown Pleasures Piercing unterliegt einer stetigen Qualitätskontrolle, welche erstmals von dem Lieferanten während der Produktion sowie darauffolgend von Unknown Pleasures Piercing vor Ort durchgeführt wird. Die Lieferanten von Unknown Pleasures Piercing garantieren, dass der Piercingschmuck mangelfrei geliefert wird und dem vorgesehenen Zweck langfristig dienen kann. Weist der Piercingschmuck einen Mangel auf, so ist der Mangel bei Unknown Pleasures Piercing unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels) anzuzeigen. In diesem Fall kann der Piercingschmuck dem Lieferanten für eine Inspektion zurückgesendet werden, um ggf. den Mangel durch Reparatur zu beheben. Sollte der Mangel nicht durch Reparatur behoben werden, wird der mangelhafte Piercingschmuck ohne für den/die Kunden/in zusätzlich anfallenden Kosten durch den gleichen oder anderen, gleichwertigen Piercingschmuck ersetzt.
Weist der Ersteinsatzschmuck innerhalb von 7 Tagen nach der Behandlung bei Unknown Pleasures Piercing einen Mangel auf, so wird dieser Schmuck ohne für den/die Kunden/in zusätzlich anfallende Kosten ersetzt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Pflegemittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Ebenfalls ist ein Verlust des Schmuckstücks nicht als Mangel zu betrachten und hier besteht ebenfalls kein Anspruch auf Ersatz.
12. Es gelten ergänzend die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.